Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen

Aufladen des Autos
01 Mai, 2024

Maßnahmen bei der Beförderung von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen durch Passagier- und Cargoschiffe.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Rahmen des Umsetzungsrundschreibens mit der Protokollnummer 2070.0/28541/2024, herausgegeben vom Ministerium für maritime Angelegenheiten und Inselpolitik am 16.04.2024, mit dem Betreff: „Zusätzliche Maßnahmen während der Beförderung von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) durch Ro-Pax- und Ro-Ro-Schiffe“ und mit dem Ziel, die Risiken von Bränden und der Emission giftiger Gase im Garagenbereich zu verhindern und zu begrenzen, werden auf alle griechischen Inlandsrouten sofort die folgenden Maßnahmen in Kraft gesetzt:

  • Beim Beladen von AFVs werden deren Typ und Stapelposition auf dem Schiff erfasst und entsprechende Schilder werden von der Besatzung an gut sichtbarer Stelle an den Fahrzeugen angebracht. Bei rein elektrischen oder wiederaufladbaren Hybridfahrzeugen wird die Batterietemperatur überprüft
  • Die Passagiere/Fahrer werden angewiesen, die Besatzung unverzüglich zu benachrichtigen, falls sie von ihrem Fahrzeug eine Alarmmeldung erhalten
  • Bei rein elektrischen oder wiederaufladbaren Hybridfahrzeugen wird der Ladezustand der Batterien überprüft, um sicherzustellen, dass er 40 % ihrer Gesamtkapazität nicht überschreitet
  • Bei Fahrzeugen mit anderen alternativen Kraftstoffen wie Flüssiggas oder Erdgas dürfen die Tanks nicht mehr als 50 % ihres Gesamtinhalts mit Kraftstoff gefüllt sein. Bei einem Ausfall des Versorgungssystems und der Tanks oder Batterien dürfen AFVs nicht beladen werden, es sei denn, die defekte Ausrüstung wird entfernt. Insbesondere im Falle eines Ausfalls, bei dem unklar ist, ob die Batterie betroffen ist oder nicht, dürfen sie nicht geladen oder transportiert werden. Die Verantwortung dafür, dass es zu keinen Störungen oder Schäden an der Versorgungsanlage, den Tanks oder den Batterien der Fahrzeuge kommt, liegt ausschließlich bei den Haltern der Fahrzeuge
  • Beim Stapeln sollte auch das Gewicht insbesondere von Elektrofahrzeugen berücksichtigt werden, da laut der entsprechenden Studie der EMSA – Guidance on the carriage of AFVs in Ro-Ro spaces – Final Edition 1.1, 23.05.2022, Elektrofahrzeuge sind durchschnittlich 25 % schwerer als die jeweiligen herkömmlichen
  • AFVs werden in Räumen verladen, die von einem CCTV-System abgedeckt werden, ohne dass Hindernisse im Weg sind
  • Es ist sicherzustellen, dass die künstliche Belüftungsanlage im Garagenbereich in Betrieb ist (sofern es sich um einen geschlossenen Ro-Ro-Laderaum oder einen Sonderfrachtbereich gemäß der Richtlinie 2009/4 EG handelt) beim Be- und Entladen und während der Reise. Es ist vorzuziehen, Fahrzeuge auf offenen Deckflächen zu laden, sofern diese verfügbar und praktisch machbar sind

Zu den Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) gehören:

  1. Hybrid- und rein elektrische Fahrzeuge, die Akkumulatoren (Batterien) mitführen
  2. Fahrzeuge, die verflüssigte und komprimierte gasförmige Kraftstoffe verwenden
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